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   FG Niedersachsen, 02.07.2010 - 12 K 8/09   

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https://dejure.org/2010,24246
FG Niedersachsen, 02.07.2010 - 12 K 8/09 (https://dejure.org/2010,24246)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.07.2010 - 12 K 8/09 (https://dejure.org/2010,24246)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - 12 K 8/09 (https://dejure.org/2010,24246)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitwertbemessung bei Abtrennungen in Kindergeldsachen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Streitwertfestsetzung und Festsetzung der Gerichtskosten für ein abgetrenntes Verfahren über die Gewährung von Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltstitel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 13; GKG § 17
    Streitwert in Kindergeldsachen bei Abtrennung von Verfahren; Streitwert; Kindergeld; Abtrennung; Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Streitwert in Kindergeldsachen bei Abtrennung von Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1823
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.10.2005 - III S 20/05

    Jahr

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.07.2010 - 12 K 8/09
    Der BFH hatte in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2005 III S 20/05, BStBl. II 2006, 77 über den Streitwert für ein Verfahren, das allein die bei Klageerhebung rückständigen Beträge betraf, zu entscheiden.
  • BFH, 24.05.2000 - VI S 4/00

    Streitwert in Kindergeldsachen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.07.2010 - 12 K 8/09
    nach dem Jahresbetrag des Kindergeldes, genauer "der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung der Klage geforderte Betrag", zuzüglich der bis zur Klageerhebung zu zahlenden Kindergeldbeträge zu bemessen (grundlegend BFH-Beschluss vom 24. Mai 2000 VI S 4/00, BStBl. II 2000, 544).
  • BFH, 22.09.2008 - II E 14/07

    Festsetzung von Gerichtskosten - Ansatz von Einzelstreitwerten für jeden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.07.2010 - 12 K 8/09
    6 Für ein abgetrenntes Verfahren ist indes ein eigener Streitwert rückwirkend auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung festzusetzen (BFH-Beschluss vom 22. September 2008 II E 14/07, juris), dessen Bemessung nach den allgemeinen Grundsätzen erfolgt.
  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2014 - 8 KO 3052/12

    Streitwertbemessung bei Abtrennungen

    Entgegen der Rechtsansicht der Erinnerungsführerin ist daher für jeden Verfahrensteil rückwirkend auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung ein Einzelstreitwert abzusetzen (BFH-Beschluss vom 22.9.2008 II E 14/07, juris; Niedersächsisches Finanzgericht -FG-, Beschluss vom 2.7.2010 12 K 8/09, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 1823; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 3.8.2011 5 KO 101/11, EFG 2011, 1924; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, Vorbemerkung zu §§ 135-149 FGO Rz. 106; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 139 FGO Rz. 234).
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